Governance bei der Präsidentschaftswahl

Es gilt als „schlechte Amtsführung“, wenn ein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsrat gewählt wird, ohne eine mindestens zweijährige Pause eingelegt zu haben. [1]
Wer kann ernsthaft glauben, es sei klug, Regierungsmitglieder nahtlos mit der Präsidentschaft zu betrauen?

Skizze eines Kompass
[1] Deutscher Corporate Governance Kodex (geltende Fassung vom 26. Mai 2010), Ziffer 5.4.4, Online Verfügbar: http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/5.html
V. Wolff-Marting; governance (ät} moral-standards.net